Börsen-Lexikon
Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität
engl.: DGAP
Im Jahr 1996 gegründete Servicegesellschaft, welche nach Beauftragung durch ein Unternehmen alle Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten übernimmt, die diesem aus § 15, Abs. 1 bis Abs. 4 WpHG erwachsen.
Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.