Börsen-Lexikon
Diskretionskonten
engl.: discretionary accounts
Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf- und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber im vorhinein verständigen zu müssen. Solche mit Vollmacht geführte Konten (auch managed accounts genannt) sind sowohl an Finanzmärkten als auch an Warenmärkten nicht selten.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.