Börsen-Lexikon
Factoring
engl.: factoring
Der geschäftsmässig betriebene Erwerb von Geldforderungen, in der Regel von Firmen, die Güter mit Zahlungsziel an gewerbliche Kunden verkauft haben; also die Forderungs-Vorfinanzierung. Entsprechende Unternehmen (factoring company; oft auch Factor [factor] genannt) werden in Deutschland nach § 1, Abs. 3, 4 als Finanzunternehmen eingestuft; sie bedürfen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . - Seit etwa 2000 sind verstärkt Hedge-Fonds in dieses Marktsegment eingedrungen; 2005 kauften beispielsweise Hedge-Fonds von den Gläubigerbanken an den deutschen Warenhauskonzern KarstadtQuelle gewährte Darlehn in Höhe von über 500 Mio EUR ab.
Siehe Ausschlachten, Debitorenmanagement, Event-Driven Fund, Fälligkeits-Factoring, Finanzunternehmen, Self-Factoring, Sicherungseinbehalt, Ultimo-Factoring, Zessionskredit. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 109 f. (Erlaubnistatbestände beim Factoring).