Börsen-Lexikon
Garantiegeschäft
engl.: guarantee business
Die Übernahme von Bürgschaften , Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Dritte. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde .
Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Credit Enhancement, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.