Börsen-Lexikon
Hilfsdienste, bankbezogene
engl.: bank related services, financial auxiliaries
Begriff des deutschen Aufsichtsrechts, nämlich Unternehmen, die - ohne Institute oder Finanzunternehmen zu sein - in ihrer Haupttätigkeit Immobilien verwalten, Rechenzentren betreiben oder andere Tätigkeiten ausüben, welche Hilfstätigkeiten in Bezug zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Institute sind; vgl. § 1, Abs. 3c KWG. Die Aufsichtsbehörden haben für die Auslagerung dieser Tätigkeiten besondere Vorschriften erlassen; vgl. für Deutschland § 25a, Abs. 2 KWG.
Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Bargeldbearbeitung, Call-Centre, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduktivität, Facility-Management, Insourcing, Kreditfabrik, Outsourcing-Risiko