Börsen-Lexikon
Initial Public Offering, IPO
engl.: so auch im Deutschen gesagt, seltener mit Erstverkaufsangebot übersetzt
Das erstmalige Angebot zum Kauf von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein. - Für deutsche Vertreiber von Aktien über das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz , wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die Überwachung zuständig.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.