Börsen-Lexikon
Knock-in-Option
engl.: so auch im Deutschen gesagt
An den Märkten für Devisen und Edelmetallen häufige Form der vertraglichen Vereinbarung. Hier tritt die Call-Option dann in Kraft, wenn der Basiswert eine bestimmte Grenze (Barriere, Knock-out-Level) überschritten hat. - Andererseits spricht man von einer Knock-out-Option, wenn der Basiswert die Barriere unterschritten hat.
Siehe Barriere-Option, Basisrisiko, Option, pfadabhängige, Sleepy Warrant
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.