Börsen-Lexikon
Social Lending Platform
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Internet-Portale, die ausserhalb des Bankensystems Anbieter und Nachfrager von Darlehn zusammenbringen. Soweit keine Kreditvermittlung durch den Betreiber selbst stattfindet, sondern lediglich ein Peer-to-Peer-Lending arrangiert wird, sind solche Portale bis anhin (noch) nicht erlaubnispflichtig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG veröffentlicht.
Siehe eLolly, Kreditvermittlungsplattform. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 208 f. (entsprechende Anbieter werden von der BaFin beobachtet und können im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr [within the framework of general risk prevention] verboten werden).