Börsen-Lexikon
Verwahrstelle
engl.: depositary
Im Sinne von § 1 DepotG Einrichtung mit der Hauptfunktion, Wertpapiere entweder effektiv zu verwahren oder elektronisch aufzuzeichnen und über das Eigentum an den Wertpapieren Buch zu führen (Verwahrungsbuch nach § 14 DepotG).
Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgeschäft, Depotgesetz, Depotunterschlagung, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.