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Börsen-Lexikon

Vorlegepflicht

engl.: submitting requirement

Wenn nicht anders definiert das Recht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht , gemäss § 55c VAG sich von Versicherungen deren für die Geschäftsleitung erstellten Risiko- und Revisionsberichte vorlegen zu lassen. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 75 f.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.