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Börsen-Lexikon

Zahlungssperre

engl.: stoppage of payment

Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aussteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.