Börsen-Lexikon
Zinssatz, effektiver
engl.: effective interest
1.) Allgemein die Einrechnung sämtlicher preisbestimmender Bestandteile, die aus dem regelmässigen Darlehn neben dem vereinbarten Zinssatz entstehen, wie Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Modalitäten der Tilgung (Tilgungssatz, Tilgungsbeginn, Tilgungshöhe und Tilgungs- Verrechnungstermine) oder allfällige Versicherungskosten.
2.) Im engeren Sinne oft diejenige Verzinsung, die sich nach Berücksichtigung des Kaufpreises bzw. Kurswertes errechnet. Wendet man für ein mit 4 Prozent verzinsliches Wertpapier nur 80 GE auf, so ist die tatsächliche, effektive Verzinsung 4 GE auf 80 GE, mithin 5 GE auf 100 GE oder 5 Prozent.